Set 3: Inventur

Nennen Sie die drei gesetzlich erlaubten Inventurverfahren.
1. Stichtagsinventur: Körperliche Zählung zeitnah zum Bilanzstichtag (± 10 Tage).
2. Zeitverlegte Inventur: Zählung innerhalb von 3 Monaten vor oder 2 Monaten nach dem Stichtag (Werte werden mathematisch angepasst).
3. Permanente Inventur: Laufende Fortschreibung durch Lagerbuchhaltung (keine körperliche Zählung nötig, wenn Bestände aktuell sind).
Was ist eine Stichprobeninventur?
Der Bestand wird nicht vollständig gezählt, sondern durch mathematisch-statistische Verfahren (Stichproben) geschätzt. Dies ist bei großen Warenmengen sehr zeit- und kostensparend.
Warum ist eine Inventur gesetzlich Pflicht?
1. Kaufmannspflicht: Das HGB schreibt vor, dass jeder Kaufmann zu Beginn des Handelsgewerbes und für jeden Schluss des Geschäftsjahres eine Inventur durchführen muss.
2. Wahrheit: Die Bilanz muss ein wahrheitsgetreues Bild der Vermögenslage zeigen.