Set 5: Rechtliche Aspekte

Was ist das GüKG?
Das **Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)** regelt den gewerblichen Güterkraftverkehr in Deutschland. Es legt fest, wer Transportleistungen anbieten darf (Erlaubnispflicht) und welche Regeln für den grenzüberschreitenden Verkehr gelten.
Lenk- und Ruhezeiten (VO EG 561/2006)
- **Tägliche Lenkzeit:** Max. 9 Stunden (2x pro Woche auf 10 Std. erweiterbar).
- **Wöchentliche Lenkzeit:** Max. 56 Stunden.
- **Wochenlenkzeit (in 2 Wochen):** Max. 90 Stunden.
*Wichtig:* Der Tachograph (Fahrtenschreiber) zeichnet diese Zeiten lückenlos auf!
Haftung des Unternehmers
Der Unternehmer haftet, wenn er den Fahrer zu Verstößen anstiftet oder keine ausreichenden Pausen ermöglicht. Die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten ist eine gesetzliche Pflicht, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.